In Hessen besteht für die Vorsorgeuntersuchungen U3-U9 eine gesetzliche Meldepflicht. Das bedeutet, die Einhaltung der Termine sind verpflichtend und werden bei Versäumung angemahnt.
Hier finden Sie eine Übersicht der Vorsorgeuntersuchungen
Name | Zeitpunkt | Inhalte |
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APGAR | 1.+ 5. + 10. Lebensminute | Nach einem Punktesystem werden Herzfrequenz, Atemanstrengung, Reflexe, Muskeltonus und (Haut-)Farbe beurteilt. Außerdem gehört eine Untersuchung des Nabelschnurblutes dazu. |
U1 | Direkt nach der Entbindung | Das Baby wird gewogen und gemessen. Die Untersuchung dient dazu, eventuelle Geburtsverletzungen zu entdecken und zu behandeln. Die vitalen Funktionen werden überprüft, ebenso ob dieAtemwege frei sind und die Speiseröhre durchgängig ist. Abtasten der Leistenpulse, des Bauches, und der Genitalien wird durchgeführt. Wirbelsäule, Gelenke, Augen, Ohren, Mund, Fontanelle sowie die Extremitäten werden betrachtet.
Außerdem erhält das Neugeborene Vitamin K Tropfen oral, um Blutgerinnungsstörungen vorzubeugen. |
U2 | 3. bis 10. Lebenstag | Meist wird die U2 noch in der Klinik durchgeführt. Hierzu gehören wie bei jeder anderen Untersuchung auch die Ermittlung von Größe und Gewicht. Die Haut, Geschlechtsteile und Organe werden beurteilt, sowie eine Blutentnahme zum Screening auf verschiedene angeborene Stoffwechselkrankheiten und Hormonstörungen wird durchgeführt. Außerdem werden die Reflexe und das Nervensystem überprüft.
Hier erhält das Kind die zweite Gabe Vitamin K oral. Desweiteren wird das Neugeborenen-Hörscreening durchgeführt. |
U3 | 1. Monat (4. bis 5. Lebenswoche) | Bei dieser Vorsorgeuntersuchung werden die Körperfunktionen, das Hörvermögen und die Reflexe überprüft. Mittels Ultraschall wird das Hüftgelenk auf Entwicklungsstörungen oder Fehlbildungen hin untersucht. Das Verhalten des Kindes wird besprochen (Probleme oder Auffälligkeiten beim Trinken, bei der Verdauung und das Schlafverhalten)
Das Baby erhält die dritte und letzte orale Verabreichung der Vitamin K Tropfen. Über die Möglichkeit der Rotavirus-(Schluck-)Impfung wird gesprochen. |
U4 | 3 Monate (3. bis 4. Lebensmonat) | Das Seh- und Hörvermögen sowie die Fontanelle des Kindes werden bei dieser Untersuchung überprüft. Mit verschiedenen Tests werden die Beweglichkeit und das Reaktionsvermögen untersucht. z.B. ob das Kind sein Köpfchen halten kann, wenn es an den Händen hochgezogen wird, verfolgt es Gegenstände oder Personen, richtet es den Blick zu Geräuschquellen?
Außerdem erhält das Kind nun, wenn nichts dagegen spricht, seine erste Impfung gegen Kinderlähmung, Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Haemophilus influenzae Typ B sowie Hepatitis B und Pneumokokken. Die zweite Impfung erfolgt dann in der Regel mindestens 4 Wochen später. |
U5 | 6 Monate (6. bis 7. Lebensmonat) | Der Kinderarzt überprüft bei dieser Untersuchung ob sich das Kind in Bauchlage auf die Arme abstützen kann und ob es sich hochziehen kann, wenn man es an zwei Fingern festhält. Das Köpfchen sollte das ca. 6 Monate alte Kind in Sitzposition gut halten können und mittlerweile in der Lage sein, nach Gegenständen zu greifen. Gegebenenfalls wird mit der fälligen Impfung fortgefahren. |
U6 | 1 Jahr (10. bis 12. Lebensmonat) | Bei dieser Untersuchung wird überprüft, ob das Kind bereits mit gestreckten Beinen und geradem Rücken frei sitzen kann. Vielleicht kann es auch schon frei stehen oder sich dabei festhalten. Außerdem werden die Sprachentwicklung und das allgemeine Verhalten abgefragt. Neben den allgemeinen Untersuchungen der Körperfunktionen stehen erneut die Überprüfung der Beweglichkeit und Körperbeherrschung im Vordergrund.
Desweiteren wird das Sehscreening zur Früherkennung von Sehstörungen angeboten. Von einzelnen Krankenkassen wird diese Untersuchung standardmäßig im ersten Lebensjahr einmal übernommen. Wenn nichts dagegen spricht erhält das Kind die erste Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken. Über die danach folgenden, nötigen Auffrischimpfungen wird aufgeklärt. |
U7 | 2 Jahre (21. bis 24. Lebensmonat) | Die Überprüfung der geistigen Entwicklung steht neben der allgemeinen Untersuchung der Körperfunktionen nun im Mittelpunkt. Kann das Kind Zwei-Wort-Sätze bilden, bekannte Gegenstände benennen oder einfache Aufforderungen verstehen? Das Kleinkind sollte mindestens 10 Wörter sprechen können. Außerdem werden die Milchzähne kontrolliert und versäumte Impfungen ggf. nachgeholt. |
U7a | 3 Jahre (34. bis 36. Lebensmonat) | Mit dieser zusätzlichen Untersuchung soll die Lücke zwischen der U7 und der U8 geschlossen werden. Sie soll dazu beitragen, dass unter anderen allergische Erkrankungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Übergewicht, Sprachentwicklungsstörungen, Zahn-, Mund- und Kieferanomalien früher erkannt und rechtzeitig behandelt werden. |
U8 | 4 Jahre (46. bis 48 Lebensmonat) | Bei der U8 werden unter anderem die Beweglichkeit und Koordinationsfähigkeit des Kindes sowie Reflexe, Muskelkraft, Aussprache, Blutdruck, Urin und der Zahnstatus untersucht.
Ein Seh- und Hörtest sowie ein Sprachtest wird durchgeführt. Der Kinderarzt beurteilt die geistige Reife und informiert sich bei den Eltern über das soziale Verhalten. |
U9 | 5 ¼ Jahre (60. bis 64. Lebensmonat) | Diese sehr umfangreiche Untersuchung beinhaltet eine Blutdruckmessung, einen Seh- und Hörtest, der Urin wird untersucht. Weiter werden die Organfunktionen sowie die grob- und feinmotorische Entwicklung getestet. Die Überprüfung der Körperhaltung, Fußstellung sowie die geistige, seelische und soziale Entwicklung stehen bei dieser Vorsorgeuntersuchung im Vordergrund. Währenddessen beurteilt der Kinder- und Jugendarzt das Sprachvermögen und Sozialverhalten, als auch die Intelligenz des Kindes. |
U10 | 7 bis 8 Jahre | Ein Seh- und Hörtest sowie eine Urinuntersuchung wird durchgeführt und der Blutdruck wird gemessen. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen das Erkennen von Entwicklungsstörungen (wie z.B. Lese-Rechtschreib-Störung), Störungen der motorischen Entwicklung sowie Verhaltensstörungen (wie z.B. ADHS), die nach dem Schuleintritt oft deutlich werden.
Diese zusätzliche Vorsorgeuntersuchung wird nicht von allen Krankenkassen erstattet. |
U11 | 9 bis 10 Jahre | Die Schwerpunkte dieser Untersuchung sind Erkennen von Schulleistungsstörungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, gesundheitsschädigendem Medienverhalten, Zahn-, Mund- und Kieferanomalien und – falls erforderlich- die entsprechenden Maßnahmen eingeleitet werden. Ein Seh- und Hörtest sowie eine Urinuntersuchung wird durchgeführt und der Blutdruck wird gemessen. Diese Untersuchung soll u.a. auch der Bewegungs- und Sportförderung dienen, den problematischen Umgang mit Suchtmitteln erkennen und verhindern helfen und gesundheitsbewusstes Verhalten unterstützen, z.B. mit Hilfe von Ernährungs-, Bewegungs-, Stress-,Sucht- und Medienberatung – je nach Bedarf.
Diese zusätzliche Vorsorgeuntersuchung wird nicht von allen Krankenkassen erstattet. |
J1 | 13 Jahre (12. bis 14. Lebensjahr) | Im Rahmen der J1 wird ein Seh- und Hörtest durchgeführt, und der Blutdruck gemessen. Eine Blut- und Urinuntersuchung gehört auch dazu. Während der körperlichen Untersuchung beurteilt der Arzt den pubertären Entwicklungsstand (nach TANNER) sowie den Zustand der Organe, des Skelettsystems und der Sinnesfunktionen. Fehlhaltungen aufgrund von Wachstumsschüben sowie chronische Krankheiten können bei der J1 frühzeitig erkannt und entsprechend behandelt werden. Auch auf eventuelle Hautprobleme, und Essstörungen wie Magersucht oder Übergewicht wird eingegangen. Mit dem Jugendarzt können Fragen über Sexualität und Verhütung, Drogenmissbrauch und Rauchen sowie Probleme mit der Familie und dem sozialen Umfeld besprochen und geklärt werden.
Der Impfstatus wird überprüft. Der Jugendliche kann im Rahmen der Vorsorge, wenn er möchte, auch alleine ohne Eltern ein vertrauensvolles Gespräch mit seinem Jugendarzt führen. |
J2 | 16 Jahre bis 17 Jahre | Im Rahmen der J2 wird ein Seh- und Hörtest durchgeführt und der Blutdruck gemessen. Eine Urinuntersuchung gehört ebenfalls dazu.
Zu den Schwerpunkten der J2 gehört das Erkennen bzw. die Behandlung von Pubertäts- und Sexualitätsstörungen, von Haltungsstörungen, Kropfbildung bis hin zur Diabetes-Vorsorge. Der Jugendarzt berät den Jugendlichen bei Fragen des Verhaltens, der Sozialisation, der Familie und der Sexualität sowie der Berufswahl. Der Jugendliche kann im Rahmen der Vorsorge, wenn er will, auch alleine ohne Eltern ein vertrauensvolles Gespräch mit seinem Jugendarzt führen. Diese zusätzliche Vorsorgeuntersuchung wird nicht von allen Krankenkassen erstattet. |